Heinrich, Graf zu Stolberg, und Friedrich, Graf zu Beichlingen, beurkunden den von ihnen vermittelten Vergleich zwischen dem Landgrafen Balthasar in Thüringen und dem Grafen und Herren Ulrich von Regenstein (Reinstein) wegen der zwischen ihnen ausgebrochenen Irrungen über die dem Landgrafen durch Ulrich von Wychenrode und etlichen anderen Leuten des Grafen zugefügten Schäden, vermöge dessen der Graf von Regenstein zwei Teile am Schloss Neindorf (Neyndorff) [nw. Oschersleben], die vorher sein Eigen gewesen sind, in der Weise von Landgrafen zu Lehen nimmt, wie er bereits Stiege (den Stieg) [sö. Hasselfelde] von ihm zu Lehen genommen hat, und ihm namentlich gegen den Erzbischof von Mainz sowie die Städte Erfurt, Mühlhausen und Nordhausen dienen soll.

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Sächsisches Staatsarchiv
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