Wilhelm III., Herzog von Sachsen, quittiert Bischof Peter von Naumburg am 30. Dezember 1451 den Empfang von 3000 Gulden und am 30. Januar 1452 den Empfang von 1800 Gulden von den wegen ihres Vertrages zu ihrer beiden Herrschaften, Gerichten und Grenzen zu zahlenden 6800 Gulden.

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Sächsisches Staatsarchiv
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