Philipp Otto von Canstein, „Erbgesessener zu Warburg auf der Burg“, bekundet für sich und seine Ehefrau Elisabeth Sophie von Canstein geb. von Burstell, dass er der Äbtissin und den Konventsjungfrauen des Kl. Wormeln (Wormelen) eine jährliche Kornrente von zweieinhalb Maltern halb und halb Warburger Maßes für 125 Rtlr, der Tlr zu viereinhalb Kopfstücken oder 21 Paderborner Schillingen gerechnet, verkauft hat. Er quittiert über diese Summe. Die Kornrente soll jährlich zwischen Michaelis (29. September) und Martini (11. November) aus seinem Wormelner Zehnten, den er vom Kloster inne hat, entrichtet werden, und zwar ein halber Malter aus dem Zehnten selbst und anderthalb Malter aus seinen bei dem Richter Jürgen Rosen in Wormeln anstehenden Einkünften, speziell aus der Taubenbache genommen werden. Er setzt seine sämtlichen Besitzungen zum Pfand und behält sich vor, die Kornrente jährlich bei vierteljährlicher Vorankündigung abzulösen. Der Aussteller kündigt Petschaftsabdruck und Unterschrift wie auch Signet und Unterschrift des Notars an.

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Landesarchiv Nordrhein-Westfalen. Abteilung Westfalen
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