Die Geschwister Hans und Margarethe, Kinder des verstorbenen Erhard Graf zu Sippenau, bestätigen, dass ihnen Abt Konrad [Pebenhauser] von St. Emmeram das Erbrecht über ein Gut in Sippenau verliehen hat. S: Berthold Starzhauser, Richter zu Abensberg

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Bayerisches Hauptstaatsarchiv
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