Urfehde Nr. 254
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A 2 e (Urfehden u.a.) Nr. A 2 e (Urfehden u.a.) Nr. 7331
A 2 e (Urfehden u.a.) Reichsstädtische Urkunden und Akten (Bde. 19, 21-22, 26)
Reichsstädtische Urkunden und Akten (Bde. 19, 21-22, 26) >> Bd. 19 Urfehden
1563 Januar 20
Regest: Bastin Wegkler, Bürger zu Reutlingen, bekennt, dass er mit Jörg Schwantz auf der Metzgerstube über dem Spiel in Uneinigkeit geriet, ihn ins Angesicht schlug und, obwohl zwischen ihnen Frieden geboten und gemacht wurde, vom Leder zückte und wieder an den Jörg Schwantz wollte, wiewohl dieser keine Wehr bei sich hatte. Doch wurde von den anderen Anwesenden Frieden gemacht. Darauf ging Wegkler aus der Metzgerstube weg. Als eine gute Weile nachher Jörg Schwantz und Ludwig Held heimgehen wollten und nichts Arges befürchteten, stiess Wegkler beim Bürgerhaus wieder auf sie, zog ohne alle Ursach vom Leder, verwundete den Ludwig Held, schlug ihn zu Boden und ging davon. Wiewohl er sich der Sache nicht gründlich zu erinnern weiss, so ist er doch überwiesen und hätte mit seiner friedbrüchigen Handlung eine treffenliche (= angemessene) schwere Leibesstraf verdient, die ihm die Herren zu Reutlingen, als er in ihr Gefängnis gekommen war, auch widerfahren lassen wollten. Sie schlugen ihm das Recht (= Gerichtsverfahren) vor. Das wollte er aber nicht annehmen. Auf seine Bitte um Gnade wurde ihm das Recht erlassen und er des Gefängnisses entledigt. Er schwor einen Eid, wegen dieser Sache und des Gefängnisses gegen die Herren zu Reutlingen, die Stadt und all die Ihren ewiglich Urfehde zu halten und sich nie zu rächen. Er soll und will auch jetzt dem Rat in den gemeinen Nutzen der Stadt zu Straf 20 fl bezahlen und dazu für solche milde Straf sein Leben lang Dank sagen und beweisen. Wenn er über kurz oder lang an sie oder die Ihren eine Forderung hätte, will er sie bei ihren ordentlichen Gerichten bleiben lassen. Würde er aber diesen Eid und Urfehde nicht halten, so will er heissen und sein ein meineidiger, treuloser und zum Tod verurteilter Mann, den die Herren zu Reutlingen richten oder richten lassen mögen, mit was Pen (= Strafe) des Tods sie wollen.
Beschreibstoff: Pg.
Archivale
Zeugen / Siegler / Unterschriften: Siegler: Marx Nippenburger, Bürger zu Reutlingen
Siegel (Erhaltung): Siegel vorhanden
Genetisches Stadium: Or.
Siegel (Erhaltung): Siegel vorhanden
Genetisches Stadium: Or.
Angaben zum entzogenen Vermögen
Weitere Angaben
BZK-Nr.
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
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Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgt“ meint eine Person oder Organisation, die im Nationalsozialismus verfolgt wurde. Sie konnte im Rahmen der Wiedergutmachung Entschädigung oder Rückerstattung beantragen. Wenn der Antrag nicht von dem oder der Verfolgten selbst, sondern von einer anderen Person (zum Beispiel dem Sohn oder der Tochter) oder einer Organisation gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ bezeichnet und ihre Beziehung zu dem oder der Verfolgten soweit bekannt vermerkt. In den Quellen wird für die Verfolgten auch der Begriff „Geschädigte“ und für die Antragstellenden der Begriff „Anspruchsberechtigte“ verwendet.
Suche im Archivportal-D
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Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
Ergänzende oder spezifischere Angaben zu Mitgliedschaft, Gruppenzugehörigkeit bzw. Gruppenzuschreibung, die Anlass für die Verfolgung war.
20.03.2025, 11:14 MEZ