Hans Keßler d.J, Sohn des Hans Keßler d.A., B. zu Brackenheim, zu Vaihingen gef. und schwerer Strafe verfallen, weil er dem Hans Diethman, Zoller zu Vaihingen, einen Schlüssel gestohlen und sich auch sonst durch sein Reden verdächtig gemacht hatte, jedoch in Anbetracht seiner Jugend und auf Fürbitten ohne Leibesstrafe wieder freigel., gelobt eidlich, dergleichen fortan zu unterlassen, sich nur guter Gesellschaft anzuschließen, der Völlerei zu entsagen, den obrigkeitlichen Geboten zu gehorchen und die Gefängnisatzung zu bezahlen, und schwört U.

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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