Die Brüder Konrad, Wolfrad und Kraft von Krautheim entscheiden in einer Streitsache über Güter "in Habchetal" und "in Osternah" (abgegangen bei Buch am Ahorn) zwischen der Abtei Bronnbach einer- und ihren Ministerialen Konrad, Heinrich und Rüdiger von Schwaigern andererseits dahin, dass letztere, welche 3 Mansus an genannten Orten zu Erblehen besitzen, einen Jahreszins von 2 Talenten Heller an Bronnbach bezahlen, dass bei Nichteinhaltung der Zahlung aber oder bei Aussterben ihres Hauses die Güter an Bronnbach heimfallen.

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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