Lorenz Mordlin und Jakob Stöcklin, Richter und Bürger zu Geislingen ("Geyßlingen") [a. d. Steige/Lkr. Göppingen], Sebastian Bruder, Amtmann zu Stubersheim [Gde. Amstetten/Alb-Donau-Kreis], sowie Karl Goldlin von Donzdorf ("Duntzdorff") [Lkr. Göppingen], alle vier von den streitenden Parteien bestellte Schiedsrichter, entscheiden einen Streit zwischen Anna Hoptler von Eybach ("Ybach") [Stadt Geislingen a. d. Steige/Lkr. Göppingen], Witwe des Peter Mayer, den Gebrüdern Georg, Michael und Johann Mayer, ihrem Schwager Sebastian Schetzlin, ihrem Stiefvater Ulrich Rus dem Alten und ihrem Stiefbruder Ulrich Rus dem Jungen, alle Leibeigene der Stadt Ulm, auf der einen Seite und Sebastian Col von Eybach auf der anderen Seite wegen des Totschlags, den Sebastian Col an Peter Mayer verübt hat. Zur Sühne soll Sebastian Col bis zum kommenden 2. Februar ("vnnser lieben Frowen tag Liechtmeß") ein Seelamt für den Getöteten in der Pfarrkirche in Eybach mit 19 Priestern halten lassen. Zwischen dem kommenden 21. Dezember ("sannt Thomas des hayligen zwelffbotten tag") und dem kommenden 29. September ("sant Michels des hayligen ertzenngels tag") muss er zum Seelenheil des Getöteten zwei Wallfahrten nach Aachen ("Ach") und Fellbach [Rems-Murr-Kreis] unternehmen sowie ein Sühnekreuz am Tatort aufstellen lassen. Außerdem hat er dem Pfarrer in Eybach jedes Jahr einen Gedenkschilling zu bezahlen, wofür dieser jeden Sonntag das Seelgedächtnis für den Getöteten von der Kanzel verkünden soll. Schließlich muss Sebastian Col der Witwe oder ihren Erben für alle ihre Forderungen 31 Pfund Heller in festgelegten Raten bezahlen. Darüber soll er ihr einen besiegelten Schuldschein übergeben, wozu die Herrschaftspfleger der Stadt Ulm Heinrich Krafft und Sebastian Rentz ihre Zustimmung gegeben haben. Beide Parteien haben gelobt, sich an diese Bestimmungen zu halten.