Adam Friedrich [Graf von Seinsheim], Bischof zu Bamberg und Würzburg und Herzog zu Franken, belehnt seinen Hauptmann Carl Ludwig Lochner von Hüttenbach anstelle und als Bevollmächtigten von Christoph Ludwig Lochner von Hüttenbach, Oberamtmann zu Hollfeld und Waischenfeld mit der Burg (die Veste oder das Haus) Lindenberg mit allen Ein- und Zugehörungen an Feldern, Wiesenmatten, Weihern und Wäldern, der kleinen Waidwerksgerechtigkeit und einer Schafweide, auf der er nicht mehr als vierhundert Schafe weiden lassen darf und jährlich zweimal die Auszählung durch das bambergische Amt Weismain (Weismayn) vornehmen lassen muss, als rechtes Lehen, das männlichen und weiblichen Geschlechtspersonen verliehen zu werden pflegt. Außerdem gehören zu diesem Lehen eine Schankstatt, wie sie in der beim bambergischen Lehenhof eingereichten Lehenspezifikation enthalten ist, 14 Sölden, von denen die neunte, elfte und dreizehnte noch öd und unbebaut sind, einen Bauernhof und ein Tagwerk Wiesen zu Weichlas, mehrere Reuten und Wiesen zu Castendorf, einige Felder zu Heubsch, ein kleiner Acker zu Neudorf (Neündorf), ein Örtlein zu Modschiedel, das das Gotteshaus innehat, ein Söldengut zu Arnstein, derzeit mit zwei Wohnungen bebaut mit ihren Feldern, ein Söldengut mit Haus und Stadel, der Hofreite und dem Obstgarten, die Drechsel-Sölden genannt, mit seinen Feldern, ein weiteres Söldengut mit Haus, Stadel und Hofreite mit seinen Feldern, einen unbebauten Zinshof, der Schmitthof genannt, mit einem Haus, einer Hofstatt, mit einer Hofreite verzaunt und 60 Tagwerken Feldern, der vier Besitzer hat, ein Lehenstück, das einmal ein Wald war und in ein Feld umgewandelt wurde, ein Lehenstück, die heilige Stauden genannt, mit ungefähr dreieinhalb Tagwerken Feld und teilweise mit Wald bewachsen Bei allen Gütern und Stücken werden deren frühere und derzeitige Besitzer sowie meistens auch die Zinsleistungen genannt. Von sämtlichen Stücken und Gütern ist bei allen Kauf-, Tausch-, Erb- und anderen Veränderungsfällen der zehnte Gulden als Handlohn, in Todesfällen aber den fünfte Gulden vom Lehenwert zu bezahlen. Alle Stücke und Güter wurden vor der Belehnung von Carl Ludwig Lochner von Hüttenbach aus seinem Eigentum dem Bischof von Bamberg und dem Hochstift Bamberg als Söhne- und Töchterlehen aufgetragen, hierüber am 9. Juni 1742 dem Lehenhof eine besondere Spezifikation übergeben und dafür von dem vorangegangenen Bischof Friedrich Karl [Graf von Schönborn] von Bamberg, einen Temporalkonsens von 5000 fl erwirkt hat. Die vom Bischof von Bamberg und vom Hochstift Bamberg zu Lehen rührenden Lehenstücke waren zuletzt am 31. Januar 1754 durch den verstorbenen Bischof Franz Konrad [Graf von Stadion] von Bamberg verliehen worden. Die Lehenschaften, Herrlichkeiten, Gerechtigkeiten und Gewohnheiten des Bischofs von Bamberg, des Hochstifts Bamberg und anderer Rechteinhaber bleiben davon unbeeinträchtigt. Allen Punkten, die in dem von dem ehemaligen Bischof Anton (Antonius) [von Rotenhan] von Bamberg ausgegangenen Punkten enthalten sind, soll Carl Ludwig Lochner von Hüttenbach getreulich nachkommen.

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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