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Georg von Ow zu Hirrlingen (Hu(i)rnyngen), Hans von Gültlingen und Konrad von Richtenberg als Selbstverkäufer und Schultheiß und Gemeinde des Dorfes Baisingen im Gäu als Mitverkäufer verkaufen für sich und alle ihre Erben mit Wissen und Zustimmung ihres lieben Vettern und Junkers Sebastian von Gültlingen das Dorf Baisingen an den ehrsamen und weisen Michel Schütz von Eutingertal und allen seinen Erben und Nachkommen für 1150 fl rh und bestätigen die Bezahlung der Kaufsumme. Das Dorf Baisingen erträgt jährlich folgende Nutzungen, Renten, Zinsen und Gülten: [1] 24 lb h jährliche Steuer. [2] 2 lb h jährliches Umgeld in gemeinen Jahren. [3] Jährlich 16 Malter Hafer, 21 Hennen, 42 Hühner und 2 1/2 Malter Vesen als Vogtrecht. [4] Die armen Leute von Baisingen geben jährlich für die Fron: Berthold Stengel 3 1/2 lb [h], Martin Stengel 3 1/2 lb und 8 ß [h], Jakob Mayer 4 lb [h], Konrad Weißenbach 3 1/2 lb und 8 ß [h], der Neuermayer 3 1/2 lb [h], Klein Hans Miller 3 1/2 lb [h], Hans Han 12 ß [h], der Groß Hans 10 ß [h], der Betten Hans 1 lb und 4 ß [h], Hans Bertsch 3 1/2 lb [h], Matthias Harr 4 lb [h], Bernhard Bertsch 14 ß [h], der Harrer 3 1/2 lb [h], das Wirtshaus 16 ß [h] und Hans Widmaier 4 lb [h]. Der jeweilige Vogtherr kann aber mit den armen Leuten zu Baisingen auch andere Vereinbarungen über die Fron treffen. Die genannten Nutzungen, Renten, Zinsen und Gülten werden alle in Horber Maß und Währung angegeben. Alle anderen, die sich noch in Baisingen niederlassen werden, sollen der Obrigkeit und dem Vogtherren an Fronen und anderem leisten, was sie mit ihnen vereinbaren werden. Die Verkäufer übergeben das Dorf Baisingen mit allen von ihnen bisher besessenen und gebrauchten Rechten und Gerechtigkeiten und Ein- und Zugehörungen und mit allen Urkunden, Rodeln und Registern an den Käufer frei und ledig von allen Verpfändungen und Verschreibungen. Die Aussteller versprechen Rechteverzicht, Bürgschaftsleistung im Einlager zu Rottenburg am Neckar oder Horb und Schadloshaltung. Sebastian von Gültlingen erklärt für sich, seine Brüder und alle ihre Erben, dass sie ebenfalls auf alle Rechte verzichten und darüber eine Urkunde ausgefertigt haben.

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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