Franz Anton, Philipp Wilhelm, Franz Erkenbert und Wolf Eberhard, alle Kämmerer von Worms Frhrn. von Dalberg, Gebr., bekunden, dass sie eine Grund- und Erbteilung geschlossen haben. Franz Erkenbert fallen die Kellerei Essingen sowie die beiden Kellereien Kropsburg und Ruppertsberg mit aller Botmäßigkeit, Hoch- und Niedergerichtsbarkeit, Häuser, Wälder usw. in Gemeinschaft mit Philipp Wilhelm zu. Wolf Eberhard werden die Oberschloss-Kellerei Herrnsheim samt Botmäßigkeit, hohe und niedere Gerichtsbarkeit, Häuser, Höfe, Schaffnerei zu Worms und was dazu gehört an Weingarten, Acker, Wälder, Wiesen, auch der neu erkaufte Ober- oder sog. "Camerarius" jetzt Dalbergische Busch und das kürzlich erworbene Lützauische (Lützow) Gut zugeteilt, in Gemeinschaft mit Franz Anton zur erblichen Nutznießung. Es fwerden genannte Regelungen über die Besitzungen, ihr Verwaltung und ihre Nutzung getroffen, auch über Deputate an die Brüder Heribert und Adolph, über Erbfall und Sukzession. Aus der Kellerei Mainz sollen unter der Administration Philipp Wilhelms u.a. gemeinschaftliche Ausgaben bestritten werden und dort die gemeinschaftlichen Urkunden aufbewahrt bleiben. Alle von den Vorfahren erhaltenen Allodialgüter sollen als Stamm- und Fideikommiss Güter in genannter Weise weitergegeben und behandelt werden. Z.: Franz Frhr. von Sickingen, Johann Erwein Frhr. von Greiffenclau zu Vollrads

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