Graf Eberhard der Junge zu Württemberg, der mit den Grafen Friedrich, Ludwig dem Älteren und Ludwig dem Jungen zu Helfenstein dahin verglichen worden ist, dass er ihnen zwei Drittel an den verpfändeten Herrschaften Hiltenburg und Wiesensteig um 20.000 Gulden zu lösen geben soll, beurkundet, dass er seinem Landhofmeister Ritter Hermann von Sachsenheim und seinem Kanzler Dr. Ludwig Fergenhans Gewalt gegeben hat, jene 20.000 Gulden sowie 422 Gulden, etliche Schilling, die ihm Graf Friedrich zu Helfenstein insbesondere schuldet, in Empfang zu nehmen und dagegen den Helfensteinern die zwei Drittel an Hiltenburg und Wiesensteig zu übergeben.