Johann Jakob Riedlin, Bader und Bürger in Ulm, bekennt, dass ihm der Hauskomtur der Deutschordenskommende in Ulm [abgegangen, Bereich Bahnhofstraße 11-13, Bahnhofstraße 5, Parz. 281/1 und 281/3] Johann Martin Edelbeck von Schönau [Lkr. Rottal-Inn] eine Badestube in Ulm an der Blau bei der Steinernen Brücke [abgegangen, Bereich Glöcklerstraße] zwischen den Häusern des Rotgerbers Johann Rauch und des Müllers Klaus Mercklin, die Wölflinsbad [abgegangen, Bereich Glöcklerstraße 6] genannt wird, zu Erbrecht verliehen hat. Er verpflichtet sich, der Kommende davon jährlich 7 rheinische Gulden und 3 Schilling Heller Ulmer Stadtwährung, 2 Weihnachtshühner, 1 Fastnachtshuhn und 2 Pfund Pfeffer oder dafür laut eines 1580 geschlossenen Vertrags 1 Pfund Heller zu liefern. Er und seine Erben haben das Recht, ihr Erbrecht an der Badestube an geeignete Personen zu verpfänden oder zu verkaufen, aber immer vorbehaltlich der Rechte des Lehenherren. Kommt es auf diese oder auf eine andere Weise zu einem Besitzerwechsel, dann stehen der Kommende von dem bisherigen Inhaber 3 rheinische Gulden als Weglöse und von dem neuen Besitzer dieselbe Summe als Handlohn zu.

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Haus der Stadtgeschichte - Stadtarchiv Ulm
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