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Verordnung: Ergänzende Ausführungen, wie Dekane bei Dispensationen wegen des fehlenden Alters zur Konfirmation zu verfahren haben und wie die dafür anfallenden Stempelgebühren zu verrechnen sind
Verordnung: Ergänzende Ausführungen, wie Dekane bei Dispensationen wegen des fehlenden Alters zur Konfirmation zu verfahren haben und wie die dafür anfallenden Stempelgebühren zu verrechnen sind
E 3 A Gesetzgebung und Verordnungswesen: Verordnungen der Landgrafschaft und des Großherzogtums Hessen[-Darmstadt]
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Darmstadt, 1832 Dezember 18
Sachakte
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