Jörg Wunderer von Kürnbach [Kr. Sinsheim], gen. der bös Jörg, gef. zu Kürnbach durch den edlen und ehrenfesten Wilhelm v. Sternenfels, Vogt zu Kürnbach, wegen mutwilliger Handlungen und Worte und Bruchs der Urfehde, schwört Urfehde und verspricht, alle Kosten und allen Schaden zu bezahlen, der Gotteslästerungen, des Trinkens, der Schmähungen und Ehrabschneidungen sich zu enthalten, lebenslang keine Wehr und Waffen -ausgenommen ein Brotmesser- zu tragen, weder eine Zeche zu besuchen, noch sich mit mehr als 2 Personen öffentlich zu versammeln, im Sommer nachts nach der 8. und im Winter nach der 5. Stunde im Haus bei der Familie zu sein und verbürgt sich mit 100 fl.

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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