Der am 28. Januar 1580 verstorbene Jodok ("Jos") Weickmann, Richter, Mitglied des geheimen Rats und Bürger zu Ulm, hat in seinem am 20. Juli 1575 errichteten Testament fünf Parteien zu seinen Erben bestimmt: Wolf Dietrich Weickmann, Barbara geborene Weickmann, Ehefrau des Ratsherren Nikolaus Rot, die ehelichen Kinder des derzeit außer Landes weilenden Matthäus Weickmann, die ehelichen Kinder des verstorbenen Hauptmanns Georg Weickmann sowie die ehelichen Kinder des Johann Georg Weickmann von Holzheim [Lkr. Neu-Ulm]. Daher haben sich nun Wolf Dietrich Weickmann für sich selbst sowie zusammen mit ihm seine in dem Testament bestellten Pfleger Hieronimus Geßler, Vogt zu Albeck [Stadt Langenau/Alb-Donau-Kreis] und sein Schwiegervater, und Georg Hardtpronner, dann Nikolaus Rot als Pfleger seiner Ehefrau und ihrer gemeinsamen Kinder, der Richter und Ratsherr Matthäus Gregg und Michael Daur als Pfleger der ehelichen Kinder des Johann Georg Weickmann von Holzheim, Matthäus Ritter und Leonhard Reicher, als Pfleger der Kinder des abwesenden Matthäus Weickmann sowie schließlich der Ratsherr Johann Heinrich Gienger und Leonhard Schorer als Pfleger der Kinder des verstorbenen Hauptmanns Georg Weickmann, alle Bürger zu Ulm, zusammen mit den von dem Testamentar bestellten Testamentsvollstreckern Wilhelm Krafft, Altbürgermeister, Richter und Mitglied des geheimen Rats, und Dr. iur. Wolfgang Stammler vertraglich über die Verteilung der Hinterlassenschaft des Jodok Weickmann geeinigt.