Vergleichsverhandlungen in Sachen des Hans von Münchausen, „des Obristen Hilmars seligen Sohn“ ./. Kleihorst von Meverden zum Hertzhaus. Kläger hat vom Beklagten das Haus Rauschenburg gekauft und will hintergangen worden sein. Der Prozess schwebt am Hofgericht bzw. am Reichskammergericht. Der Rat in Münster soll einen Vergleich versuchen.