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Balthasar [von Dernbach], Abt von Fulda, bekundet für sich und
seine Nachfolger, dass er auf Bitten Joachim [Roells], bestätigten Abtes
von Hersfe...
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Urk. 75 Fulda: Reichsabtei, Stift [ehemals: Urkunden R I a]
Fulda: Reichsabtei, Stift [ehemals: Urkunden R I a] >> Reichsabtei, Stift >> 1601-1610
1603 November 25
Ausfertigung, Pergament, zwei mit Pergamentstreifen angehängte Siegel (Nr. 1 fehlt, Nr. 2 stark beschädigt)
Urkunde
Identifikation (Urkunde): Originaldatierung: So gzeschehenn in unser statt Fulda den funffunnd zwantzigstten Novembris im sechtzehenhundert und dritten jahr
Vermerke (Urkunde): (Voll-) Regest: Balthasar [von Dernbach], Abt von Fulda, bekundet für sich und seine Nachfolger, dass er auf Bitten Joachim [Roells], bestätigten Abtes von Hersfeld, seines Freunds, mit Zustimmung von Dekan und Konvent erlaubt hat, dass der Schwester des Abtes Joachim und ihren Kindern und Erben eine Haus im Marktflecken Rasdorf (Raßdorff) mit allem Zubehör und allen Rechten übertragen wird. Das Haus in Rasdorf liegt neben dem von Johann (Hanß) Selig und stößt an die beiden Wege; es umfasst auch ein größeres Grundstück (bezirck) um das Haus herum. Das Haus ist von der niederen Gerichtsbarkeit, nicht jedoch von der Strafgerichtsbarkeit (peinlichen obrigkaitt) befreit. Zu diesem Besitz gehört ferner ein Hof mit allem Zubehör, der Krafftshof (Craffts hoff) heißt. Er ist gegenüber dem Kloster Fulda und der Gemeinde Rasdorf von allen Diensten und Lasten befreit. Die Schwester von Abt Joachim erhält darüber hinaus eine freie Schäferei (schäfferey) mit allem Zubehör und allen Rechten, die zweihundert Nössel (nößer) groß ist. Die Schäferei ist Teil eines als Herrengut vergebenen Lehns (fronlegenß) von Abt Joachim. Damit die Gemeinde Rasdorf nicht wegen Benachteiligung klagt, soll die freie Schäferei den gemeinen Weideplatz, genannt Stoppelhut (Stoppfelhudt), nicht benutzen. Aus dem klostereigenen Forst (försten) im Amt Haselstein erhält die Begünstigte weiter jährlich sechs Klafter Schnittholz. Für den Fall, dass es in diesem Forst bei Haselstein zu Holzmangel kommt, hat man bei einem Kanoniker (canonici) in Rasdorf 100 Gulden hinterlegt, um davon die entsprechende Holzmenge zuzukaufen. Die Begünstigungen des Lehns befreien jedoch nicht von Verhandlungen über den jährlichen Holzpreis. Für dieses Lehen ist die Schwester von Abt Joachim verpflichtet, dem Kloster Fulda 150 Gulden, jeden Gulden zu 15 Batzen, zu geben. Diese Vereinbarung tritt mit dem Datum der Ausstellung dieser Urkunde in Kraft; alle Nachfolger des Klosters Fulda sind gehalten, sich an ihre Bestimmungen zu halten und dürfen den Gebrauch des Lehns nicht behindern, sondern sollen es schützen und schirmen. Auch sollen sie Behinderungen und Belästigungen (molestieren) sowie Gefährdungen seiner Rechtsstellung (manuteniren), die von anderer Seite kommen, abwenden. Das Kloster Fulda bestimmt ferner, dass das Lehen bei einem Verkauf ausschließlich dem Kloster selbst verkauft werden kann. Ankündigung des Sekretsiegels Abt Balthasars. Siegelankündigung. Handlungsort: Fulda. (siehe Abbildungen: Vorderseite, Rückseite; Siegel: Avers)
Vermerke (Urkunde): Siegler: Abt Balthasar, Dekan und Konvent von Fulda
Vermerke (Urkunde): Weitere Überlieferung: StaM, 100: Urkundenabschriften, 17: Fulda 4, Nr. 152
Urkunde durch Wasserschäden, Flecken und restaurierte Stellen schlecht lesbar.
Datumszeile z. T. unter der Plica.
Ein Nössel bezeichnet als Feldmaß ein Tagwerk bzw. den sechzehnten Teil einer Hufe.
Angaben zum entzogenen Vermögen
Sonstige Angaben
BZK-Nr.
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgte Person“ meint eine Person, die einen Entschädigungsanspruch für einen Schaden durch NS-Verfolgung geltend machte. Wenn der Antrag nicht von der verfolgten Person selbst, sondern von einer anderen Person gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ angegeben und ihre Beziehung zur verfolgten Person, soweit vorhanden, vermerkt. In den Quellen wird die verfolgte Person mitunter als „Geschädigter“, die antragstellende Person als „Anspruchsberechtigter“ bezeichnet.
Suche im Archivportal-D
Weitere Archivalien zu dieser Person über die Wiedergutmachung hinaus können Sie eventuell im Archivportal-D finden.
Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
Ergänzende oder spezifischere Angaben zu Mitgliedschaft, Gruppenzugehörigkeit bzw. Gruppenzuschreibung, die Anlass für die Verfolgung war.