Die Grafen Johann und Engelbrecht von Nassau sprechen Erzbischof Dietrich von Mainz und sein Stift daraufhin an, daß ihr verstorbener Vater einen Tournosen als Reichslehen am Zoll zu Oberlahnstein seit Erzbischof Gerlachs Zeit besessen hat. Der verstorbene Graf hat den Frankfurter Bürger Brune mit der Erhebung dieses Tournosen beauftragt, schließlich aber den Tournosen wieder von ihm zurückgenommen. Er hat ihn dann unter Erzbischof Johann bis zu seinem Tode besessen und danach sind sie, seine Söhne, vom Kaiser Sigismund damit belehnt worden. Sie haben daher von Erzbischof Johann und Konrad gefordert, daß ihnen der Tournose wieder ausgezahlt würde, doch ist er ihnen gewaltsam vorenthalten worden, so daß sie große Schäden erlitten haben. Sie fordern daher Wiedereinsetzung in den Besitz dieses Tournosen und Schadensersatz, den sie auf 16000 Gulden schätzen. Die Grafen beschuldigen den Mainzer Erzbischof und sein Stift, daß sie und die von Oberlahnstein die Grafen am Besitz der Dursthecke hindern, die sie am Vierherrengericht zu Marienfels nach Ausweis eines Notariatsinstrumentes gewonnen haben. Dadurch sind ihnen 300 Gulden Schaden entstanden, deren Ersatz sie fordern. Sie übergeben diese Ansprache Erzbischof Jakob von Trier und erklären sich auf Erfordern bereit, beglaubigte Abschriften der erwähnten Urkunde vorzulegen.

Vollständigen Titel anzeigen
Hessisches Hauptstaatsarchiv
Objekt beim Datenpartner