Äbtissin Veronica von Reichenstein belehnt Franz von Kuylenborch, Drost zu Werde, als Bevollmächtigten ihrer Nichte Elisabeth von Hochstraeten, Frau zu Kuylenborch, zugunsten dieser Nichte mit den von ihrem Vater ererbten Lehen, nämlich der halben Hochherrlichkeit zu Linden, dem alten Hof zu Linden als Dienstmannslehen und dem Hofmeisteramt der Abtei Elten nebst 3 Zehnten (zu Linden, zu Merthin und zu Aelst) mit Zubehör als Fünfmarklehen, mit Wildem und Zahmen, Wind, Wasser und Weide (wey), hoch und nieder, nebst allen Zubehörungen gegen Erlegung der Hergeweide mit einem guten reisigen Pferde und Harnisch, unter den üblichen Modalitäten und zugleich mit der Befugnis, diese Lehnsstücke an Floris Herrn zu Palant und Wytthem übertragen zu dürfen, indem der genannte Bevollmächtigte auf diese Lehnsstücke Verzicht leistet und darauf im Namen des von Palant belehnt wird. G. 1542, upten donredach Urbani.

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Landesarchiv Nordrhein-Westfalen. Abteilung Rheinland
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