Kläger: Schützengilde beim Strohhaus in Hamburg (Kläger).- Beklagter: Friedrich Jakob Hockmeyer und Christian Jürgen Gerbers, Bürger-Kapitäne in St. Georg (Beklagte) und als Nebenbeklagter der Rat der Stadt Hamburg.- Streitgegenstand: Appellationis; Pfändung der Wachtgelder bei den Klägern auf Grund eines Antrags der Beklagten und einer Entscheidung des Colonel-Herrn des Regiments St. Jakobi; Einrede der Kläger, dass die Gilde das Privileg der Befreiung vom Wachdienst hätte, dass die Mitglieder der Gilde eine eigene Kompagnie bildeten und deshalb nicht der Colonel-Herr, sondern der Rat als Gesetzgeber die zuständige Entscheidungsinstanz wäre

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Staatsarchiv der Freien und Hansestadt Hamburg
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