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Pileus, Kardinalpriester tit. s. Praxedis, gestattet den Kanonikern U. L. F. zu Aachen die Wahl eines besonderen Beichtvaters, der ihnen in der Todesgefahr (in mortis articulo) volle Absolution erteilen dürfe unter der Bedingung, daß in allen denjenigen, worüber sie einem Dritten Genugtuung schuldig, derselbe sie, falls sie am Leben bleiben, oder ihre Erben zur Ableistung der letztern anhalten, sowie daß sie sich im Vertrauen auf jenen Ablaß nicht zu Vergehen hinreißen lassen, durch welche sie der Vergünstigung ohnehin verlustig gehen würden. Datum Aquisgrani, Leodiensis diocesis, XVIII Kal. Julii, pontificatus sanctissimi in Cristo patris et domini nostri domini Urbani divina providentia pape VI anno tercio.

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Landesarchiv Nordrhein-Westfalen. Abteilung Rheinland
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