Anspruch auf ein bei Helterberg liegendes Gehölz gen. der Helterdick (Halterdick) als Mannlehen, das Hermann Rinck als Erbe seines 1575 verstorbenen Onkels mütterlicherseits Heinrich Barß gen. Olischleger (Oligschleger, Olichschleger), Kanzler zu Kleve, für sich fordert und ihm von dem Erzbischofvon Köln verweigert wird. Der Kläger verweist darauf, daß die Inbesitznahme mit der Ausführung seines Befehls zum Holzschlag durch Gerhard Eller gen. der Buschmann, den langjährigen Verwalter des Grundstücks, erwiesen sei und er sich mit diesem außerdem auf eine Verbesserung seines Lohns geeinigt habe. Der Erzbischof von Köln besteht auf dem Heimfall des Lehens und bestreitet, daß Hermann Rinck der rechtmäßige Erbe sei. Das RKG ernennt 1577 als Kommissare die beiden Mainzer Räte Philipp Heyloß und Johann Born wie auch Dr. Johann Düssel (Dussel).

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Landesarchiv Nordrhein-Westfalen. Abteilung Rheinland
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