Der Notar Johannes Hoffman, würzburgischer Kleriker und erzbischöflicher mainzischer Schreiber, bezeugt, dass vor ihm Conradus vom Hayn dem Lizenziaten des Kirchenrechts Johannes Swerte, Scholaster zu St. Stefan, in dessen Wohnung die umstehende Appelation (StAWt-G Rep. 14 Lade XX Nr. 40 + 14. Dezember 1448) durch Vorlage des Originals und Übergabe einer Kopie eröffnet hat und verlangt hat, die Appellation den non tuto accessu ad ... Theodericum archiepisocpum Maguntinum öffentlich bekannt zu geben.

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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