Johann von Eltz bekennt, daß ihm Ruprecht, Graf zu Virneburg, als Mannlehen für sich und seine Erben eine Hafergülte von 6 Maltern jährlich verliehen hat, die zu Eschbach auf dem gräflichen Hof, in der Grafschaft Virneburg gelegen, fallen soll. Der Graf und seine Erben können die Hafergülte jederzeit mit 60 rheinischen Gulden ablösen, worauf der Aussteller oder seine Erben dann den Betrag auf ihrem Eigengut als Lehen anweisen sollen. Sr.: Ausst. Ausf. Perg. - Sg. anh., ab - Rv.