Jos Eckstein, Tuchmachergeselle zu Wildberg, wegen Gotteslästerung daselbst gef. und peinlicher Strafe verfallen, jedoch auf Fürbitten seines Vaters Hans Eckstein und anderer begnadigt und freigel., schwört U. und gelobt, fortan dergleichen Lästerungen zu unterlassen und Streitigkeiten mit seiner Herrschaft, deren Diener und Untertanen nur vor den zuständigen Gerichten auszutragen.

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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