Johann von Franckenstein, Deutschordens-Komtur zu Stadtprozelten (Brotselden), gibt seine Einwilligung dazu, dass die Wertheimer Bürger Wortwin Yseneck und Fritz, dessen Bruder, sowie die übrigen Geschwister als Teilhaber des Objekts, Gült und Gattergeld von dem von ihrem Vater Fritz Yseneck ererbten Hof in dem Dorf Sachsenhausen, dem sog. Ysenecks-Hof, den z.Z. Contz Brant und Katherin, dessen eheliche Hausfrau, innehaben, und der von dem Deutschordenshaus lehnrührig und ihm mit 9 Turnosen und einem Fastnachtshuhn bodenzinsig ist, dem Pfarrer Johann von Geylnusen, Peter von Vockenrot und Hans Hofman als Gotteshausmeister zu Sachsenhausen für deren Kirche St. Linhard verkauft haben.