Die Äbtissin Elisabeth und der Konvent des Benediktinerinnenklosters Paradies in Heidingsfeld (Heytingisvelt) bekennen: Sie haben den Hof in Fuchsstadt (Fustat), der vormals dem Ritter Linung gehörte, käuflich erworben. Dieser Hof ist Abt und Konvent des Klosters St. Stephan in Würzburg zinspflichtig. Sie verpflichten sich daher, dem Kloster St. Stephan diesen Zins jedes Jahr zu entrichten. Außerdem lösten sie das auf dem Hof lastenden Besthaupt gegen eine festgelegte jährliche Abgabe ab. Actum et datum 1293 in die beati Bartholomei apostoli. Aussteller: Kloster Paradies in Heidingsfeld. Empfänger: Kloster St. Stephan