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Albrecht [III.], Herzog zu Sachsen[-Wittenberg] und Lüneburg und Graf Georg (Jurgen), Fürst zu Anhalt, treffen eine Teidigung [Vereinbarung] wegen der Vormundschaft über den unmündigen Grafen Günther von Barby wegen Haus und Stadt Barby sowie dem Schoss Walternienburg (Walternuyenburg), die vom gedachten Herzog zu Lehen gehen. Kraft derselben soll Graf Georg die eingenommene Vormundschaft über Graf Günther an Herzog Albrecht [III.] abtreten, sobald dieser nach Barby kommt, dann aber dieser sie ihm empfehlen, jedoch im Todesfall Graf Günthers die Abtretung von Barby und Walternienburg an Herzog Albrecht [III.] versprechen.

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Sächsisches Staatsarchiv
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