Werden.-Johann. Adrian Adolf Freiherr von Dorth, Herr zu Horst, Generalmajor der Generalstaaten der Vereinigten Niederlande, bekundet, daß Abt Benedikt ihn mit dem adligen Rittersitz, Haus und Gut Laubach samt den zugehörigen Lehnstücken Brüggerhof, Laubacher Münckshof und Königshof, einem Stück Land gen. Nosenberger oder Ellerskamp und dem Herrenbusch und allen übrigen Zubehören im Herzogtum Berg und Kirchspiel Mettmann zu Dienstmannsrecht belehnt hat, namentlich auch mit der zugehörigen groben und kleinen Jagdgerechtigkeit, deren Limiten beschrieben werden (wie in Nr. 4898). Das Lehen hat er von Wilhelm Sebastian von Lemmen, kurpfälzischem Hofrat und Schultheißen der Stadt Düsseldorf, mit Genehmigung des Abts und nach Auflassung vor der Mannkammer erworben. Er hat gehuldigt durch seinen Bevollmächtigten Dr. iur. utr. Gerhard Wilhelm Dullaeus, hochgräfl.-salm- dyckschen Rat und Kanzleidirektor, im Beisein der Dienstmanns-Lehnmannen E.J. Wasserfort und Johann Heinrich Morrien, letzterer Schöffe zu Werden. - Or., Petschaft und Unterschrift des Bevollmächtigten