Graf Ludwig zu Löwenstein, Herr zu Scharfeneck, verzichtet für sich und alle seine Lehenserben, anderen Erben und Nachkommen auf sein väterliches Erbe. Zuvor hatten Hans Landschad, Burggraf zu Alzey, und Hans von Sickingen, beide Ritter, sowie Jakob von Fleckenstein d. Ä. einen Vertrag zwischen Ludwig und Kurfürst Philipp von der Pfalz aufgesetzt, da für die von Kurfürst Friedrich I. von der Pfalz (+) an seinen Sohn Ludwig übertragenen Schlösser und Städte bislang weder Verzicht noch ein Ausgleich geschehen ist, woraus künftig Irrungen entstehen könnten. Dies betrifft Weinsberg, Möckmühl, Neuenstadt am Kocher und den pfälzischen Teil an Umstadt, am Schloss Otzberg und am Flecken Hering sowie allem Zugehörde. Darüber hatten die genannten am 3.2.1507 einen Vertrag aufgesetzt, der unter anderem enthält, was der Kurfürst Ludwig verschreiben soll. Im Gegenzug verzichtet Ludwig auf die genannten Flecken, Schlösser und Städte samt Zugehörde, sein väterliches Erbe, seine Erbrechte und Gerechtigkeiten und was ihm daran zustehen möge zugunsten von Kurfürst Philipp von der Pfalz und dessen männlichen Erben in absteigenden Linien. Es folgen zahlreiche Klauseln, diesen Verzicht betreffend. Ausdrücklich ausgenommen von dieser Verzichtserklärung wird die Grafschaft Löwenstein mit allem Zugehörde, die Ludwig vorbehalten sein soll. Ludwig unterschreibt die Urkunde mit eigener Hand.

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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