Kurfürst Friedrich I. von der Pfalz bekundet, dass er Nikolaus Schüssler zu Roigheim (Niclaus Schußler zu Roickeim) das dortige Wildbad mit der zugehörigen Wirtschaft verliehen hat. Er soll das Bad so versehen und die besuchenden Leute "fruntlich halten", dass es nicht zugrunde geht, sondern vielmehr gelobt und vermehrt aufgesucht wird. Der Badbrunnen soll in gutem Bau und seine Quellen offen gehalten werden, sodass das Bad an frischem Wasser nicht mangelt und "ratte" [Verrottung?] geschieht. Holz für das Bad und zum Eigengebrauch mag Nikolaus so nehmen, wie die Einwohner von Roigheim ihr Brennholz ausgeben oder hauen. Frevel von Fremden oder Einheimischen sind nach dem dortigen Recht zu büßen, ansonsten sollen die Badleute bei den üblichen Freiheiten solcher Bäder gehandhabt werden, so wie es auch bisher zu Roigheim gehalten wurde. Niklaus soll dem Pfalzgraf jährlich zu St. Georgstag [23.04.] von Bad und Wirtschaft 12 Gulden zinsen und an die Kellerei zu Möckmühl ausrichten, wofür er seine neu erbaute Behausung bei dem Bad zu Unterpfand gesetzt hat. Der Pachtvertrag soll vom nächsten St. Georgstag an für sechs Jahre lang gelten.

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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