Berufung gegen das Urteil der Vorinstanz vom 19. Okt. 1629, die Leyendecker dazu verurteilte, die noch unbeglichenen Schulden seiner verstorbenen Gattin Agnes Cruders (Kruyders), vormals mit Hans Bootz dem Älteren verheiratet, und ihres Sohns in Höhe von 1074 Tlr. für verschiedene empfangene Waren zu bezahlen. Der Gläubiger hatte den Appellanten mit Leibarrest belegen lassen. Der Appellant lehnt die Schuldenbezahlung ab, da bereits das Stadtgericht zu Wassenberg und das jül. Hofgericht zu Düsseldorf in dieser Sache zu seinen Gunsten geurteilt hätten.

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Landesarchiv Nordrhein-Westfalen. Abteilung Rheinland
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