Klage des Notars Henrich Veltwisch ./. Berndt zu Ostrup (Austrup) in Münster. Der Beklagte hat von Jakob Austrup auf dem Erbe Austrup in Greven, dessen Grundherren Ketteler zu Harkotten und das Stift Freckenhorst sind, Roggen gekauft, den er bei Barthold Geistman ausdreschen lassen will. Der Kläger verlangt namens des Grundherrn Herausgabe des Roggens, da dem Pächter die Veräußerung des Roggens wegen vieler Schulden verboten worden sei, und er nur als Knecht auf dem Hof sitze.