Maria Josepha, Freifrau von Griessenbeckh, geborene Freyin von Beckenzell und ihr Ehemann Josef, Frhr. von Griessenbach, ratifizieren den mit der Fr. Christina Louise, verw. G. zu Orttenburg des älteren Geschlechts, geborene Rheingräfin zu Rheingrafenstein, in Vormundschaft für ihren Sohn, Hr. Joseph Carl Leopold, G. zu Orttenburg des älteren Geschlechts, geschlossenen Vergleich vom 31. Dezember 1796 über die Hofmark Oberdorfbach folgenden Inhalts: 1) Fr. Reichs-G. zu Orttenburg bezahlt die 1000 fl, welche die Freifrau von Grießenbeck an Hr. Baron von Pekenzell zu fordern gehabt hatte und im Vertrag vom 20. Dez. 1795 von Frhr. Johann Nepomuc von Hackeledt zwar empfangen, aber nicht an die Freifrau von Grießenbeck ausgeliefert worden sind. 2) Fr. Reichs-G. zu Orttenburg verspricht, an die Frfr. von Griesenbeck außerdem noch 2000 fl zu bezahlen als ein verzinsliches Kapital zu 4 Prozent bei hiesiger Rentkammer gegen hinlängliche Hypothek auf 8 Jahre. 3) Fr. Reichs-G. zu Orttenburg bietet an, dem Frhr. Joseph Stephan von Griesenbeck als Gemal der Frfr. von Griesenbeck die 300 fl zu erstatten, welche dieser für den Hr. Baron Joseph von Pekenzell zu München bezahlt hat. 4) Die Frfr Maria Josepha von Grießenbeck, geborene von Pekenzell, verzichtet für immer und ewig auf alle Ansprüche auf Oberdorfbach und erkennt Fr. Reichs-G. zu Orttenburg als wahre Besitzerin der Hofmark Oberdorfbach an. So geschehen Alt-Orttenburg den 31. Dec. 1796. US: Christiane Louise verwittwete Gräfin zu Orttenburg, geborene Reingräfin von Salm; Ant. B. v. Griessenbeckh mpia. matr. no.: S 1 und US: Maria Josepha, Frey Frau von Griessenbeckh, gebohrne Freyin von Beckhenzell; S 2 und US: Joseph, Freyherr von Griessenbach, kurfrtl. Kammerer.