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Eberhard von Eppestein, Herr zu Königstein, überlässt Johann [Nasse] von Linsingen (Lynsingen), Propst von Petersberg, seine Rechte an der Domvikarie von Mainz
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Eberhard von Eppestein, Herr zu Königstein, überlässt Johann [Nasse] von Linsingen (Lynsingen), Propst von Petersberg, seine Rechte an der Domvikarie von Mainz
Identifikation (Urkunde): Originaldatierung: 1468 off der heiligen aposteln sant Philipps und Jacobs tag
Vermerke (Urkunde): (Voll-) Regest: Eberhard von Eppstein (Eppestein), Herr zu Königstein, überlässt Johann [Nasse] von Linsingen (Lynsingen), Propst von Petersberg [Gem. im Lkr. Fulda], mit Zustimmung Reinhards [von Weilnau], Abt von Fulda, alle Rechte, die er und seine Vorfahren, die Herren von Münzenberg (Minzenberg) und Eppstein, gehabt haben an der Domvikarie von Mainz, auf die Hartmann Mullner von Butzbach [ Gem. im Wetteraukrs.] verzichtet hat, gegen die Rechte an der Pastorei in Butzbach in der Mainzer Diözese.
Vgl. zum Kloster Petersberg (Fulda) Germania Benedictina Bd. VII, S. 900-909.