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Bischof Reinhard von Worms erlaubt Reinhard von Helmstatt, das Widdum für die Frau seines Sohnes Bastian, Margarete Speth, mit dem wormsischen Lehen Ehrstädt ("Erstat") im Wert von 1000 fl bei 50 fl Zins abzusichern. Margarete kann das Widdum bis zu ihrem Tod nutzen. Das Lehen ist wie bisher von einem Schild- und Helmgenossen in Empfang zu nehmen. Siegler: Aussteller

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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