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Vor den Schöffen zu Düsseldorf übertragen Prior Heinrich und der Konvent des Kreuzbrüderklosters zu Düsseldorf den Eheleuten Heine, Peters Sohn, im Backhaus und Katharine ihren Hof, genannt Heinchen Crachts Hof, gelegen im Lierenfeld, für einen Kanon von 5 Sümmern Roggen in Erbpacht, wogegen ihnen zugleich von letzteren als Unterpfand 5/4 deren eigenen Landes im Lierenfeld binnen der Bürgerschaft Düsseldorf gestellt und vollkommene Gewähr zugesichert werden. G. in den jaeren unss heren 1488 ueff den neehsten godesdach nae den h. palm dagh. Papier, Abschrift, 18. Jahrhundert.

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Landesarchiv Nordrhein-Westfalen. Abteilung Rheinland
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