Bürgermeister und Rat der Stadt Münster bezeugen am 24. Juli 1642 für sich und ihre Nachkommen, dass sie mit Vorwissen der Alder- und Meisterleute dem Hans Wilhelm Krieg und dessen Ehefrau, deren Erben oder dem Inhaber dieser Schuldverschreibung eine jährliche Rente in Höhe von 6 Reichstaler, zahlbar in termino Sancti Jacobi ab dem Jahr 1642 aus den Einkünften des Gruethauses, gegen eine Hauptsumme in Höhe von 100 Reichstaler verkauft haben. Es folgen Ausführungen zum Unterpfand, zur Loskündigung, zur Schadloshaltung und zum Gerichtsstand. Siegelankündigung der Aussteller und Unterschriftsankündigung des geschworenen Stadtsekretärs (Henrich Hollandt). Rückseitig Vermerk der Regierung zu Münster vom 17. März 1838 über die Ungültigkeit des Dokuments