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Der öffentliche Notar Konrad Krüglein von Sulzfeld vidimiert auf Bitte des Pfarrers zu Münnerstadt ("Murnstat") Johannes eine von dem öffentlichen Notar Heinrich Rot von Nürnberg am 2. August 1373 in Würzburg im Auftrag des Würzburger Bischofs Gerhard [von Schwarzburg] ausgestellte Urkunde folgenden Inhalts: Gerhard [von Schwarzburg], Bischof zu Würzburg, beurkundet: Der Rat und die Schöffen der Stadt Münnerstadt haben ihm eine unverdächtige Urkunde Papst Gregors XI. vom 21. November 1371, die hier im Wortlaut inseriert wird, vorgelegt. Darin hat der Papst auf ihre Bitte die Errichtung einer Kapelle im Spital zu Münnerstadt mit zwei Pfründen für Kapläne genehmigt, sofern die Stadt Münnerstadt für eine ausreichende Ausstattung sorgt, und den Bischof mit der Ausführung beauftragt. Der Bischof hat darauf den Pfarrer zu Münnerstadt sowie die Bürger Johannes von Merkershausen und Johannes von Brünn als Beauftragte der Stadt Münnerstadt vor Magister Walram von Hundsbach, Kanoniker des Stifts Mosbach und von ihm bestellter Kommissar in dieser Angelegenheit, laden lassen. Dabei hat der Pfarrer keinerlei Bedenken gegen die geplante Stiftung geäußert. Die Vertreter der Stadt haben ihrerseits urkundlich belegt, dass die Kapelle errichtet wurde und die beiden Pfründen ausreichend ausgestattet sind. Daraufhin hat der Bischof nun die beiden Kaplaneien als einfache kirchliche Pfründen ohne Seelsorge genehmigt. Das Präsentationsrecht für die beiden Kapläne steht dem Rat der Stadt Münnerstadt zu. Die Kapläne sind von der Gewalt des zuständigen Archidiakons eximiert. Um Streitigkeiten mit dem Stadtpfarrer zu vermeiden haben sie alle in der Kapelle anfallenden Opfergaben dem Pfarrer abzuliefern. Im Spital und im Sprengel der Pfarrei Münnerstadt dürfen die Kapläne keine Sakramente spenden, Legate und Schenkungen nur dann annehmen, wenn zuvor der Pfarrer seinen gebührenden Anteil erhalten hat, und keinerlei pfarrherrliche Handlungen ohne Genehmigung des Pfarrers vornehmen. Sie dürfen Pfarrei und Pfarrer in ihren Rechten und Einkünften auf keinerlei Weise beeinträchtigen. Zeugen: Der Domherr Rudolf von Löwenstein, die Kanoniker von Stift Haug Magister Walter und Konrad Krug, der Kanoniker des Stifts Neumünster Friedrich von Klingenberg, der Kanoniker des Stifts Mosbach Magister Walram von Hundsbach, der bischöfliche Protonotar Johannes [von] Ansbach ("Onelspach"), Hermann Klupfel, Pfarrer zu Maßbach ("Maspach"), Johannes Grünhund ("Greyenhunt"), Pfarrer zu Unterkatz ("Kacza"), und viele andere. Zeugen: Johannes von Rodach ("Rota"), Kanoniker des Stifts St. Stephan in Bamberg, Johannes Schimelhart, Kanoniker des Stifts Haug, und viele andere. Aussteller: Konrad Krüglein von Sulzfeld, öffentlicher Notar. Empfänger: Deutschordenskommende Münnerstadt

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Staatsarchiv Würzburg
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