Ritter Konrad von Rudensheim, Burggraf zu Starkenburg bekundet, daß Erzbischof Walram sein Mannlehen bestehende in 2 Fuder Wein zu Bacherach abgelöst und macht dagegen verschiedene Grundstücke zu Gauelsheim im Gericht Bingen zum erzstiftischen Lehen. Mitsiegler waren: Ritter Friedrich, Wilhelms Sohn (beschädigt) und Rorick von Ludenshagen (ab). d. samstags vor dom. jubilate.