Kurfürst Johann Sigismund, Markgraf von Brandenburg, bekundet, dass er sich mit den Städten der Neumark und der inkorporierten Kreise wegen gewisser Gravamina (Belastungen) am 2. Juni des Jahres zu Küstrin wie folgt geeinigt und ihnen einen Revers - wie vorher der Ritterschaft - in Aussicht gestellt

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Brandenburgisches Landeshauptarchiv
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