Vor Hinrick van Asbeck, domkapitularischen Gografen zur Meest, klagt Johan Bült als Vorsprache der Obrigkeit Arnd Bytters an, den Weg durch Ryckqwartz Wiese, der Domkellnerei zugehörig, nach Mevers Kamp entgegen dem Verbot zu benutzen. Lambertus ten Dale weist als Bevollmächtigter des Angeklagten die Zuständigkeit des Gerichts zurück. Cleyhorst von Meverde bestreitet das wiederum. Da der Angeklagte den Gegenbeweis schuldig bleibt, fällt Bernd Sommer das Urteil, daß die erfolgte Pfändung des Viehs zu recht erfolgt ist. Siegelankündigung des Gografen. Zeugen: Bernd Busch, Bernd Schomakers. am guesdage nha Remigii