Mainz, 1615.06.06. (Richter Hettisch). Johann Kruck bekundet, daß er zu seinem Anteil auf Hans Eckels + Haus noch 46 fl. bei Heinrich Jost, Gärtner, zu erheben habe. Da dieser aber nicht zahlen kann, erlegt Peter Müller, Bender, den Betrag und erhält ihn von Johann Kruck auf Jakobi zurück. Heinrich Jost verpfändet dafür: 1 V. Acker in der Weß, zwischen Hans Biberbach und dem gemeinen Pfad. Z.: Die Kantengießer Hermann von Stratten und Bernhard Fiescher.

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