Graf Johann verspricht, daß er seinen Teil an den Häusern zu Bickenbach und Habitzheim (Habeltsheim) nicht versetzen und verkaufen will außer mit Einwilligung seiner Hausfrau Margarete. Stirbt er vor ihr, so soll sie die Nutznießung haben auf Lebenszeit. Nach ihrem Tode soll die Häuser an den fallen, der besser Recht hat zu ihnen. Stirbt sie vor dem Grafen, so soll sie 300 Pfund h. Wertheimer Währung auf den Gütern als Seelgeräte haben, und diese will der Graf in Jahresfrist an die von ihr bestimmten Stätten geben.

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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