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Das Kapitel U. L. F. zu Aachen ersucht den Erzbischof Hermann IV. von Köln als Propst des Aachener Stifts und Kollektor der Pfarrkirche zu Traben (von deren Einkünften 2/3 dem Kapitel, 1/3 dem Rektor der Kirche gehören) zur Verhütung weiterer Streitigkeiten zwischen letzterem und dem Stift die Inkorporation der gesamten Einkünfte in den Kapitulartisch (mensa capitularis), die der Rektor durch seine Resignation zu erleichtern erbötig, zu gestatten, wogegen das Kapitel das Patronat über die Kirche zu Chaynez im Lüttichschen der Propstei abtreten will, deren Einkünfte, wie auf Grund näherer Untersuchung nachgewiesen wird, denen der Kirche zu Traben ungefähr gleichstehen. Datum sub anno a nativitate domini Millesimo quadringentesimo octuagesimo quinto, mensis Aprilis, die nona.

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Landesarchiv Nordrhein-Westfalen. Abteilung Rheinland
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