Kurfürst Philipp von der Pfalz entscheidet in Streitigkeiten zwischen Peter Schwalbach, Bailli (boly), und Peter Stoltz, Präzeptor des Johanniterordens, einer- sowie den Seelwärtern des verstorbenen Jakobs von Reiffenberg, Komtur zu Heimbach, andererseits, Folgendes: 1. Was Jakob in seinem Testament dem Johanniterorden hinterlassen hat, gehört diesem. [2.] Die 130 Gulden, die von Melchior Truchsess eingenommen wurden, stehen auch dem Orden zu. [3.] 1.200 Gulden, die an den Zehnten zu Marlenheim (Merleheym) zur Ablösung gelegt sind, sollen dem Orden zustehen. [4.] Diesbezüglich sollen die Seelwärter von den Ordenspersonen als Bevollmächtigte des Großmeisters zu Rhodos (hoemeister zu Rodis) quittiert werden. Die 1.200 Gulden am Zehnten und Haus zu Heimbach soll bis zur Einwilligung des Großmeisters in der Schwebe (inn ring sten) gelassen werden. Wenn dieser den Zehnten nicht nehmen will, dann sollen die Seelwärter darum nicht angegangen werden. [5.] Die Überreichung und Quittierung soll zu Speyer zur Zeit des Kapitels des Johanniterordens geschehen.