Ritter Henrich von Wardhausen überträgt seine gleichnamige Herrlichkeit mit allem Zubehör dem Grafen Adolf von Kleve, und verschreibt demselben 5000 Goldschilde in der Weise, dass, wenn nach seinem Tode jemand die Cession anfechten möchte, dieser gehalten sein soll, bevor jener auf die Anfechtung sich einzulassen brauche, solche zu zahlen. 1381 indictione IV, mensis Decembris die quinta, hora quasi completorii. 4 Siegel angehangen, 1 und 4 ab; 2 und 3 Umschrift beschädigt.