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Testament der Eheleute Krameramtsverwandter Dietherich Decker u. Anna thor Mollen vom 15. Oktober 1648, verkündet am 22. Oktober 1649.
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Enthält: Gegenseitige Erbeinsetzung. Vermächtnisse erhalten die Geschwister des Mannes und die Brüder der Frau, namens Herman und Henrich zur Mollen. Zeugen: Johan Krechtinck, Schneideramtsgildemeister, u. Michael von Bueren, Goldschmiedeamtsgildemeister. Von Rats wegen: Lic. Diethrich Kemner (Alter Steinweg).