Hans Göller, Schultheiß, und genannte Mitglieder des Gerichts zu Östringen beurkunden eine Gültverschreibung des Wendel Schor und seiner Ehefrau Katharina über 100 Gulden gegenüber Dekan und Kapitel des Domstifts Speyer.

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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